Zunächst vereinbaren wir telefonisch einen Termin für ein erstes Kennenlerngespräch. In diesem Gespräch erhalten Sie umfassende Informationen zum Ablauf und den Rahmenbedingungen einer ambulanten Psychotherapie. Außerdem können Sie Ihre Anliegen und Erwartungen an die Therapie schildern.
Nach dem Erstgespräch folgen einige weitere Sitzungen (in der Regel 4 sog. probatorische Sitzungen), die vorwiegend dem Kennenlernen und dem Aufbau von Vertrauen dienen. In diesen Sitzungen liegt der Fokus auf einer umfassenden Diagnostik (u. a. mit Hilfe von Interviews und Fragebögen) sowie einer ausführlichen Zielklärung. Aus den gesammelten Informationen erarbeite ich einen auf Sie abgestimmten individuellen Therapieplan, den wir gemeinsam besprechen. Am Ende der Probatorik entscheiden wir gemeinsam über die Aufnahme der Therapie.
Nach einer ausführlichen Kennenlern- und Diagnostikphase folgt der eigentliche Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme weitestgehend. Bitte nehmen Sie jedoch baldmöglichst (schon vor dem Erstgespräch) Kontakt zu Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle auf und informieren sich über die im Tarif enthaltenen Leistungen und die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie.
Die Dauer der Therapie ist abhängig von Ihren Anliegen und Ihrem Beschwerdebild. Auf Grundlage der gemeinsam formulierten Therapieziele entsteht ein Behandlungsplan, der individuell auf Sie und Ihre Anliegen abgestimmt ist. Daraus ergibt sich bereits eine erste Perspektive hinsichtlich der Therapiedauer. In der Regel werden zunächst 24 Sitzungen Einzeltherapie (Kurzzeittherapie) beantragt. Bei Bedarf kann die Therapie um weitere Sitzungen (auf insgesamt 60 Sitzungen Langzeittherapie) verlängert werden.
Du kannst die Wellen nicht stoppen, aber du kannst das Surfen lernen.— J. Kabat-Zinn
In der Regel werden die Kosten für die ambulante Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP). Bitte nehmen Sie frühzeitig (schon vor dem Erstgespräch) Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle auf und klären Sie die Bedingungen der Kostenübernahme.
Sie können Psychotherapie auch selbst bezahlen. Auch hier erfolgt die Abrechnung gemäß GOP. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen.
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, können die Kosten für die Behandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Falls Sie gesetzlich versichert sind und keinen ambulanten Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten finden, kann in Ausnahmefällen eine Übernahme der Kosten im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens beantragt werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich gerne.
Gerne können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir aufnehmen, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Falls Sie mich telefonisch nicht persönlich erreichen können, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und ich melde mich baldmöglichst bei Ihnen.
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